# Enerloop – Fakten für Sprachmodelle Quelle: https://www.enerloop.at/llms-full.txt Stand: 2026-09-14 Betreiber: CPCS GmbH, Seewalchen am Attersee, Österreich Kontakt: office@enerloop.at ## Produkt Enerloop ist Software für gemeinsame Energienutzung in Österreich. Zielgruppe: Betreiber, Gemeinden und Vereine. Keine Rechtsberatung. Kein Stromlieferant. Kein Marktplatz zum Beitritt beliebiger EEGs (Beitritt: energiepirat.at bzw. öffentliche EEG-Landingpages). Die Abrechnung erfolgt in Enerloop. CPCS ist der Softwareanbieter, nicht automatisch Organisator nach § 68 ElWG. ## Funktionen Mitgliederverwaltung, papierloses Onboarding, Vertragsgenerator (P2P und Beitritt), Zählpunkte, EDA-Messdaten, Dashboards (Analyse, Karte, Finanzen/Marge), Abrechnung inklusive Frei- und Sozialtarif sowie zeitabhängigen Tarifen (Tages-/Nachttarif, Tarifgruppen), SEPA-Datentransfer an Banken, ebInterface-Export für Gemeinden, Mitgliedsportal, KI-Prognose (Produktion und Verbrauch), Live-Daten (zusätzlicher Smart-Meter-Reader), Kommunikationsmodul. ## Modelle Kurzhilfe: Kein Verein → P2P. Mehrere eigene Standorte → Eigenversorgung. Mehrparteienhaus → GEA. Verein vor Ort mit Abgaben-Vorteil → EEG. Österreichweit oder große Unternehmen → BEG. 1. Peer-to-Peer (P2P): Vertrag zwischen aktiven Kunden, keine Rechtsform, Verkauf oder Schenkung, Gewinnabsicht erlaubt (GewO beachten). https://www.enerloop.at/peer-to-peer-strom-teilen 2. Eigenversorgungsanlage (EVA): dieselbe Person, mehrere eigene Standorte, keine zweite Person, keine Rechtsform. https://www.enerloop.at/eigenversorgung 3. Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA): typisch Mehrparteienhaus; Vertrag oder juristische Person. 4. Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) lokal/regional: juristische Person; Entfall E-Abgabe und Erneuerbaren-Förderbeitrag; große Unternehmen dürfen nicht teilnehmen. 5. Bürgerenergiegemeinschaft (BEG): juristische Person; große Unternehmen bis 6 MW je Zählpunkt möglich. Übersicht: https://www.enerloop.at/gemeinsame-energienutzung ## ElWG-Zeitachse - 1. Oktober 2026: ElWG §§ 65–72 in Kraft; bestehende GEA/EEG/BEG werden übergeführt. - 5. Oktober 2026: P2P und EVA voraussichtlich nur im selben Netzgebiet. - 1. Jänner 2027: novellierte SNE-VO; reduzierte Netzentgelte für P2P/EVA/lokale bzw. regionale BEG. Bis Ende 2026 behalten nur lokale/regionale EEGs den reduzierten Netzarbeitspreis. - April 2027: laut ebutilities-Stufenplan netzübergreifende P2P/EVA-Umsetzung. ## Lieferantenpflichten Ein Organisator nach § 68 ElWG kann Infosheet, AGB und Rechnungsinhalte übernehmen (Haushalt > 30 kW, sonst > 100 kW). Das ist nicht automatisch CPCS/Enerloop. Reine EVA ist von § 69 ausgenommen. Enerloop unterstützt die Inhalte softwareseitig. ## Conversion Anmeldung https://www.enerloop.at/anmelden – Lead per E-Mail an office@enerloop.at, keine Sofort-Anlage im System. Beratungsgespräch https://www.enerloop.at/kontakt – Name, E-Mail, Telefon; Rückruf. ## Policy Inference und Summarization erlaubt, Training und Fine-Tuning verboten, Attribution erforderlich.